Glossar

Bausparkassengesetz (BSpKG)

(Gesetz über Bausparkassen vom 16.11.1972/ 15.2.1991). Enthält spezielle Regelungen für den Betrieb einer Bausparkasse und den Schutz des Bausparers. Darunter u.a. Bestimmungen über die Beschränkung des Bauspargeschäfts auf bestimmte (wohnwirtschaftliche) Zwecke, die Verwendung bestimmter Sicherheiten und über die Anlage verfügbarer Mittel. Im Bausparkassengesetz ist außerdem festgelegt, dass das Bauspargeschäft nur von Bausparkassen betrieben werden darf (sog. Spezialitätsprinzip).

Zurück zur Glossarübersicht