Glossar

Bausparkasse

(§ 1 BSpKG). Kreditinstitut, dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern nach Kollektivgrundsätzen (kollektives Bausparen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern Gelddarlehen für wohnwirtschaftliche Maßnahmen zu gewähren, die i.d.R. nachstellig zu sichern sind. 

Es gibt privatrechtlich und öffentlich-rechtlich (Landesbausparkassen) organisierte Bausparkassen. Die Tätigkeit der Bausparkasse unterliegt der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.

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