Glossar

Bausparen

Zielgerichtetes Sparen, um für wohnwirtschaftliche Verwendungen ein Darlehen zu erlangen. Durch den Abschluss eines Bausparvertrages wird der Bausparer Mitglied einer Zweckspargemeinschaft (Bausparkollektiv). Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung des Bausparers an die Gemeinschaft.

Damit erwirbt der Sparer das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form eines Bauspardarlehens, dessen Zins besonders niedrig, von Anfang an fest vereinbart und von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen.

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