Bauspareinlagen
(§ 1 BSpKG). Die von einem Bausparer auf einen Bausparvertrag geleisteten Einlagen, bestehend aus den Regelsparbeiträgen (inkl. vermögenswirksamer Leistungen), Sonderzahlungen, Guthabenzinsen sowie den dem Bausparkonto gutgeschriebenen Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulagen.

