Bauspar-Kollektiv
Grundgedanke des Bausparsystems. Der Begriff Bauspar-Kollektiv wird in doppelter Bedeutung verwendet:
1) Das Prinzip des Bauspar-Kollektivs: Viele Gleichgesinnte schließen sich zu einer Bauspargemeinschaft zusammen und sparen in einen Topf. Hier fließen neben den Spargeldern und den Guthabenzinsen u.a. auch die Tilgungsbeiträge zusammen. Aus der damit gebildeten Zuteilungsmasse wird den Bausparern nach einem bestimmten Auswahlverfahren (Zuteilung) die Bausparsumme zur Verfügung gestellt.
2) Die Personengemeinschaft des Bauspar-Kollektivs: Gesamtheit aller Bausparer und deren Bausparverträge, die mit ihren Spargeldern und Tilgungsrückflüssen die gemeinsame Zuteilungsmasse bilden.

