Baunebenkosten
(§ 22 WertV). Zu den Baunebenkosten gehören u.a. die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen (Baugenehmigung) und die Kosten der für die Herstellung erforderlichen Finanzierung.

