Baugrenze
(§ 23 Baunutzungsverordnung, BauNVO). Diejenige Grenze im Bebauungsplan, die von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.
(§ 23 Baunutzungsverordnung, BauNVO). Diejenige Grenze im Bebauungsplan, die von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.