Baugenehmigung
Schriftlicher Bescheid der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, dass dem beantragten Bauvorhaben (Bauantrag) nach öffentlichem Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Die Baugenehmigung kann mit Auflagen verbunden sein. Sie ist befristet und gebührenpflichtig. Das Baugenehmigungsverfahren ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt.
(vgl. Wikipedia "Baugenehmigung")

