Außerkollektive Kredite
§ 1 BausparkV - Kredite einer Bausparkasse, die nicht der Zuteilungsmasse entnommen werden. Dabei kann es sich um Eigenmittel der Bausparkasse oder um Fremdmittel vom Kapitalmarkt handeln. Sie dienen z.B. zur Abdeckung von Finanzierungsbedarf vor Zuteilung der Bausparsumme.
Zu den außerkollektiven Krediten zählen Sofortdarlehen, Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite. Zur Refinanzierung von Vorfinanzierungs- und Zwischenkrediten können in begrenztem Maße auch kollektive Mittel herangezogen werden.

