Außenbereich
§ 35 BauGB - Im Außenbereich liegt ein Grundstück dann, wenn es außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und außerhalb eines Bebauungsplanes liegt. Seine Bebauung ist nur unter besonderen Bedingungen möglich.
§ 35 BauGB - Im Außenbereich liegt ein Grundstück dann, wenn es außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und außerhalb eines Bebauungsplanes liegt. Seine Bebauung ist nur unter besonderen Bedingungen möglich.