Auflassungsvormerkung
Vorstufe zur Auflassung. Die Auflassungsvormerkung wird zur Sicherung des Anspruchs auf die Übertragung des Grundstücks an den Erwerber in das Grundbuch eingetragen.
Vorstufe zur Auflassung. Die Auflassungsvormerkung wird zur Sicherung des Anspruchs auf die Übertragung des Grundstücks an den Erwerber in das Grundbuch eingetragen.