Glossar

Altersvorsorge (kapitalgedeckt)

Dabei werden die Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten wird ein Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparende die zu zahlenden Leistungen abdecken soll. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche werden aus diesem individuellen Deckungskapital in entsprechender Höhe bedient. Vergl. hierzu die umlagenfinanzierte Altersvorsorge.

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